K.L.) 10. März 2019
Werneuchener Initiatoren des „Bürgerbegehrens zum beitragspflichtigen Straßenbau“ haben am 6. März 2019 der Wahlleiterin der Stadt Werneuchen, Frau Gabriele Sperling, Listen mit 2.036 Unterschriften übergeben.
Zugegen waren der Werneuchener Bürgermeister sowie rund 30 interessierte Einwohner.
Die 2.036 Unterschriften sind deutlich mehr als die in der Brandenburger Kommunalverfassung geforderten zehn Prozent aller wahlberechtigten Einwohner. Aktuell hat Werneuchen 7.562 Wahlberechtigte | 10% = 757.
Das Bürgerbegehren erfüllt damit formal und rechtlich alle Bedingungen lt. § 15 (1) BbgKVerf.
Die Kommunalaufsicht hat nun zu bewerten, ob das Bürgerbegehren rechtlich zulässig ist. Sollte sie es ablehnen, bleibt der Interessengemeinschaft nur der Rechtsweg.
Wird es zugelassen, entscheidet die Stadtverordnetenversammlung, ob sie das Begehren annehmen und umzusetzen will. Bei Ablehnung besteht für die Interessengemeinschaft die Möglichkeit einen Bürgerentscheid zu organisieren.
Weitere Details:
- Bürgerinformation der Interessengemeinschaft
- Pressemitteilung der Interessengemeinschaft Straßenbau Werneuchen-Stienitzaue
- Redebeitrag zur Übergabe der Unterschriften des Bürgerbegehrens für Mitbestimmung der Bürger beim Straßenbau in Werneuchen an die Gemeindewahlleiterin am 6. März 2019
Weitere Fotos von der Unterschriftenübergabe (Zum Vergrößern Fotos bitte anklicken!)