Beitragsbild Buergerentscheid

Das Werneuchener Bürgerbegehren war erfolgreich

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Avatar Karl Lehmann   (K.L.) 13. April 2024

Das Bürgerbegehren zur Abwahl des Werneuchener Bürgermeisters war erfolgreich.

Nachfolgend das Ergebnis des Bürgerbegehrens zur Abwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Werneuchen:

Anzahl Wahlberechtigte zum Beginn des Bürgerbegehrens: 7.935
abgegebene Stimmen: 2.764
ungültige Stimmen: 112
gültige Stimmen: 2.652 entspricht 33,4 % / notwenig sind 25 %

Die notwendige Anzahl der Unterschriften ist somit erreicht.
Damit ist das Bürgerbegehren erfolgreich abgeschlossen worden.

Im Anschluss stimmten die Stadtverordneten mehrheitlich (10 : 3 bei 0 Enthaltungen) für das Zustandekommen des Bürgerbegehrens und für die Einleitung eines Bürgerentscheides.
Gleichzeitig wurde die Wahl am Tag der Kommunalwahlen im Land Brandenburg (09. Juni 2024) festgelegt.

Wie geht es nun weiter?
Geregelt ist die weitere Verfahrensweise im Absatz 7, 8 und 9 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz).
Am Wahltag erhält jeder Wahlberechtigte Einwohner im Wahllokal einen „Stimmzettel für den Bürgerentscheid, der die zu entscheidende Frage sowie den Namen und Vornamen des Amtsinhabers enthalten muss.
Die Frage ist so zu stellen, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann“.
Der Bürgermeister ist abgewählt, wenn die Mehrheit der wahlberechtigten Einwohner für die Abwahl stimmen.
Anderenfalls bleibt der Bürgermeister weiter im Amt.
Auch hier ein Quorum.

Zum Nachlesen: : § 81 BbgKWahlG – Abwahl | Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz – BbgKWahlG)